Die Kreditversicherung deckt grundsätzlich Schäden aus
fakturierten Forderungen, wenn ein Kunde insolvent ist. Was aber passiert mit
Waren, welche spezifisch für den betreffenden Kunden besorgt, hergestellt oder
bearbeitet wurden, die aber noch nicht ausgeliefert und fakturiert waren? Wenn
Sie diese Waren nicht an andere Kunden verkaufen können, müssen Sie sie abschreiben.
Den entsprechenden Schaden kann man in der Kreditversicherung decken, aber nur
mit einer entsprechenden Zusatzklausel.
Ein Problem kann sich sich auch bei einer drohenden
Kundeninsolvenz ergeben oder ganz allgemein, wenn ein Kreditlimit gestrichen
oder substanziell reduziert wird. Die übliche Reaktion darauf ist ein
Lieferstopp oder allenfalls Umstellung auf Vorauszahlung. Bei
kundenspezifischen Produkten gibt es aber oft Vereinbarungen mit den Kunden,
die sowohl eine Lieferverpflichtung beinhalten als auch die Zahlungskonditionen
festschreiben. Sie müssen dann auf Kredit weiterliefern, obwohl Sie keine
Versicherungsdeckung mehr haben. Auch für diesen Fall gibt es eine Deckung, die
aber nicht Standard ist, sondern zusätzlich in der Police vereinbart werden
muss.