FAQ - Credit Insurance

FAQ

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier. Für weitere oder detailliertere Auskünfte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder konsultieren unser Glossar.

Versicherter Prozentsatz / Selbstbeteiligung

Wie viel kostet eine Kreditversicherung?

Die Prämie liegt normalerweise im Bereich von 0.05 bis 0.5% vom tatsächlich versicherten Umsatz und richtet sich nach Deckungskonzept, Branche, (Export-)Ländern und Vorschäden. Hinzu kommen Limitgebühren

Welche Schäden sind durch eine Kreditversicherung gedeckt?

Gedeckt sind Debitorenverluste, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet wird. Als Schadenfall gilt auch, wenn eine Forderung nach einer bestimmten Frist nicht bezahlt wurde. Die Frist liegt zwischen zwei und sechs Monaten und wird in der Police festgelegt.

Ist das Inkasso eingeschlossen?

Das Inkasso kann optional miteingeschlossen werden. Dies beinhaltet die aussergerichtliche und die gerichtliche Betreibung.

Was ist, wenn ein Kunde die Forderung bestreitet?

Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die Leistung vertragsgemäss erbracht wurde. Die versicherte Forderung muss gerichtlich durchsetzbar sein. Wird eine Forderung zurecht bestritten, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Was sind Kreditlimiten?

Sie müssen für jeden Kunden eine Kreditlimite beantragen. Die Kreditlimite entspricht der Versicherungssumme für den betreffenden Kunden. Die Versicherung prüft die Bonität des Kunden und entscheidet, ob sie die Kreditlimite voll, nur teilweise oder gar nicht gewährt. Forderungen sind bis zur Höhe der Kreditlimite versichert.

Wie lange sind Kreditlimiten gültig?

Kreditlimiten sind unbefristet bis auf weiteres gültig. Die Versicherungen überwachen die Bonität der Kunden laufend. Der Versicherer kann eine Kreditlimite bei gravierender Bonitätsverschlechterung jederzeit reduzieren oder aufheben, aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung für künftige Forderungen.

Wie lange dauert es bis eine Kreditlimite entschieden wird?

Die meisten Anträge werden sofort online entschieden. In Ausnahmefällen kann eine Prüfung bis zu einer Woche in Anspruch nehmen, insbesondere bei sehr hohen Beträgen.

Welche Zahlungsbedingungen können abgesichert werden?

Es können Zahlungsziele bis fünf Jahre abgesichert werden.

Welche Länder können im Export versichert werden?

Wir klären die Versicherbarkeit eines Landes aktuell, da es kurzfristig zu Änderungen kommen kann.

Gibt es einen Mindestumsatz?

Der Mindestumsatz beträgt bei uns CHF 10 Mio. Für Unternehmen mit geringerem Umsatz geben wir auf Anfrage gerne Empfehlungen für alternative Lösungen ab.

Sind Sie eine Versicherung?

Wir sind keine Versicherung, sondern ein neutraler Versicherungsbroker (Beratung und Vermittlung als Kerndienstleistung).

Wie werden Sie entschädigt?

Wir werden durch marktübliche Courtage des Versicherers entschädigt. Die Courtagesätze legen wir im Rahmen der Zusammenarbeit offen. Sie bezahlen unsere Leistungen als Teil der Prämie.

Wird die Prämie höher, wenn wir Sie beauftragen?

Wenn Sie uns beauftragen, wird die Prämie nicht höher, denn der Aufwand des Versicherers reduziert sich. Und unser Know-how und der Wettbewerb sorgen dafür, dass Sie optimale Konditionen erhalten.

Können wir die Versicherung auf diejenigen Kunden beschränken, bei denen wir uns Sorgen machen?

Sie können die Versicherung auf bestimmte Kunden einschränken. Sie können auch nur einen einzelnen Kunden versichern. Die Versicherung von grösseren Kundenportfolios ist allerdings verhältnismässig günstiger.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Selbstbeteiligung wird in der Police definiert und ist verhandelbar. Üblich sind 10%.

Andienungsgrenze (Datum Line)

Wenn in einer Police eine Andienungsgrenze festgelegt ist (z.B. CHF 50’000), verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, alle Kunden, die zu irgendeinem Zeitpunkt der Policenlaufzeit einen offenen Saldo von mehr als CHF 50’000 (Andienungsgrenze) aufweisen, der Versicherung anzumelden (= anzudienen). Einmal angemeldete und akzeptierte Kunden bleiben versichert, auch wenn der offene Saldo nach der Andienung unter die Andienungsgrenze (Beispiel CHF 50’000) sinkt. Somit sind auch Schadenfälle gedeckt, wenn der offene Saldo weniger als die Andienungsgrenze (Beispiel CHF 50’000) beträgt.

Versicherter Prozentsatz / Selbstbeteiligung (Insured Percentage / Self Retention)

Der versicherte Prozentsatz wird in der Police festgelegt und ist grundsätzlich verhandelbar. Der Standard ist 90%, d.h. bei Schadeneintritt werden 90% des entstandenen Schadens vergütet. Umgekehrt betrachtet beträgt die Selbstbeteiligung im Schadenfall dann 10%.

Forderungsfranchise (Non Qualifying Loss)

Eine Forderungsfranchise ist eine auf den einzelnen Schadenfall bezogenen Bagatellgrenze. Liegt der versicherte Schaden unter der Forderungsfranchise, wird nicht darauf eingetreten. Beispiel: Beträgt die Forderungsfranchise CHF 2’000, erfolgt bei einem Schaden von CHF 6’000 eine Auszahlung von CHF 5’400 (entspricht 90% des Schadens). Beträgt der Schaden CHF 4’500, erfolgt keine Entschädigung.

Entschädigungsfranchise (Each and Every First Loss)

Eine Entschädigungsfranchise ist ein fixer Abzug, der pro Einzelschadenfall zusätzlich zur Selbstbeteiligung erfolgt. Beispiel: Beträgt die Entschädigungsfranchise CHF 2’500, wird ein Schaden von CHF 6’000 unter Berücksichtigung des versicherten Prozentsatzes von 90% und abzüglich der Entschädigungsfranchise mit CHF 2’900 vergütet.

Prämiensatz vom Umsatz (Premium based on Turnover)

Der Prämiensatz bezieht sich auf den Umsatz, der mit den versicherten Kunden erzielt wird. Wird ein Kunde von der Kreditversicherung abgelehnt, muss für diesen auch keine Prämie bezahlt werden.

Prämiensatz vom Saldo per Monatsultimo (Premium based on Outstanding Balances)

Der Prämiensatz bezieht sich auf den offenen Saldo per Monatsultimo der versicherten Kunden. Der zur Prämienberechnung zu meldende Saldo je Kunde ist durch die Höhe der gewährten Kreditlimite für den betreffenden Kunden maximiert.

Kreditlimitengebühr (Credit Limit Fees)

Die Kreditlimitengebühr wird jeweils fällig, wenn dem Kreditversicherer ein zu versichernder Kunde zur Bonitätsprüfung angemeldet wird und danach jährlich wiederkehrend für die Überwachung der Kundenbonität. Die Kreditlimitengebühr ist unabhängig vom Entscheid des Kreditversicherers zu entrichten.

Schadenfreiheitsrabatt (No / Low Claims Bonus)

Ein Schadenfreiheitsrabatt entspricht der Rückvergütung durch den Kreditversicherer, wenn ein Vertragsjahr schadenfrei verlaufen ist oder eine bestimmte Schadenquote nicht erreicht wurde.

Mindestprämie pro Jahr (Minimum Premium)

Die Mindestprämie wird in der Police festgelegt und entspricht der minimal zu entrichtenden Prämie pro Jahr.

Höchstentschädigung (Annual Maximum Liability)

Die vom Kreditversicherer innerhalb einer Versicherungsperiode maximal zu leistende Entschädigung ist begrenzt und zwar meisteins abhängig von der effektiv entrichteten Jahresprämie. Die Höchstentschädigung wird ausgedrückt als ein Vielfaches der effektiv zu zahlenden Jahresprämie (ohne Versicherungssteuern).

Entschädigungsvorrisiko (Annual Aggregate First Loss)

Ein Entschädigungsvorrisiko entspricht dem jährlichen Eigenrisiko über alle Schadenfälle zusammen, das der Versicherungsnehmer trägt. Es wird von Schaden zu Schaden der Reihe nach gegen die Entschädigungsansprüche aufgerechnet bis es aufgebraucht ist. Erst danach besteht ein tatsächlicher Anspruch auf Auszahlung von Entschädigungen. Das Entschädigungsvorrisiko ist vergleichbar mit der Franchise, wie sie beispielsweise aus der Krankenversicherung bekannt ist.

Aushaftung (Risk Attaching Cover)

Der Haftungszeitraum ist grundsätzlich auf die Laufzeit der Versicherungspolice begrenzt, d.h. das Schadeneintrittsdatum muss innerhalb der Laufzeit der Police liegen, damit ein Entschädigungsanspruch besteht. Sofern in der Police Aushaftung gewährt wird, besteht auch dann Deckung, wenn der Schaden erst nach Ablauf der Police eintritt, vorausgesetzt, das Datum der Warenlieferung oder Rechnungsstellung liegt innerhalb der Policenlaufzeit.

Nachlaufdeckung

Diagnostiziert der Kreditversicherer bei einem Kunden eine drohende Insolvenz, können sie die Kreditlimite und damit die Deckung für künftige Forderungen reduzieren oder sistieren. Ist Nachlaufdeckung vereinbart, gewährt der Versicherer bis zu 30 Tage weiter den bisherigen Versicherungsschutz, d.h. die Limitenreduktion tritt erst mit einer Verzögerung von 30 Tagen in Kraft.