
In der Kreditversicherung benötigen Sie Kreditlimiten für Ihre Kunden. Die Limite muss auf das richtige Unternehmen beantragt werden. Das richtige Unternehmen ist die – normalerweise im Handelsregister eingetragene – Rechtseinheit, mit der Sie den Kauf- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen haben, und die deshalb zur Zahlung verpflichtet ist (Ihr Schuldner). Achten Sie darauf, dass die Firmierung und die Adresse in der Limite exakt mit den Daten im Kauf- oder Leistungsvertrag, den Lieferdokumenten und der Rechnung übereinstimmen.
Eine abweichende Lieferadresse ist aus Sicht der Kreditversicherung nicht unmittelbar relevant. Trotzdem ist Vorsicht angebracht. Sollten Sie eine Forderung gerichtlich durchsetzen müssen und der Schuldner einwenden, er habe die Ware nicht erhalten, müssen Sie beweisen können, dass der Schuldner Ihnen eine Anweisung gegeben hat, an die Adresse zu liefern, die auf den Lieferdokumenten angegeben ist. Versichert sind grundsätzlich nur rechtlich durchsetzbare Forderungen. Ausserdem ist das unbefugte Umleiten von Warenlieferungen seit Jahren eine grassierende Betrugsmasche. Dokumentieren Sie alle Anweisungen und stellen Sie durch eine Rückfrage über einen anderen Kommunikationskanal sicher, dass die Anweisung richtig ist.
Ein Spezialfall der abweichenden Lieferadresse ist das betrügerische Vorgaukeln einer falschen Identität. Die Betrüger versuchen Bestellungen durch renommierte seriöse Käuferfirmen vorzutäuschen. Die Identitätsfälschungen sind oft ebenso aufwendig wie professionell gemacht und nicht leicht festzustellen. Die Lieferadresse weicht ab und die Betrüger verschwinden mit der bestellten Ware. Gegen solche Fälle schützt die Kreditversicherung nicht, denn gegen die Käuferfirma, auf die Sie eine Kreditlimite erhalten haben, haben Sie gar keine Forderung. Die Bestellung war ja nur vorgetäuscht. Gegen solche Fälle schützt – entsprechende Deckung vorausgesetzt – eine Vertrauensschadenversicherung oder eine Cyberversicherung.
Eine abweichende Rechnungsadresse kommt üblicherweise nur bei sehr grossen Konzernen vor, die zentrale Service-Center für die Kreditorenverarbeitung haben. Wichtig ist, dass Sie in solchen Fällen die Kreditlimite nicht auf die Rechnungsadresse beantragen, sondern auf den tatsächlichen rechtlichen Schuldner.
Die Zentralregulierung ist ein Spezialfall der abweichenden Rechnungsadresse. Wenn Ihr Kunde über einen Zentralregulierer (z.B. Markant oder euro delkredere) abrechnet, dann hängt es von der konkreten Vereinbarung ab, wer Ihr Schuldner ist und auf welches Unternehmen die Limite zu beantragen ist. Nicht zuletzt wegen der von den Zentralregulierern verlangten Delkredere-Gebühr schliessen viele Lieferanten die Kunden, die über die Zentralregulierung laufen, ganz aus der Versicherung aus. Ob das empfehlenswert ist, hängt u.a. von der Konstruktion ab. Ein Bürgschaftsmodell hat andere Implikationen als ein Versicherungsmodell.
Wenn ein Kunde die Adresse oder gar die Firmierung ändert, muss auch die Kreditlimite angepasst werden. Achtung bei Betriebsspaltungen! In der Regel wird der operative Geschäftsbetrieb in eine neue Gesellschaft ausgelagert, während die Immobilien aus steuerlichen Gründen in der bisherigen Gesellschaft verbleiben. Sie müssen in diesem Fall zwingend eine neue Limite auf die neue Betriebsgesellschaft beantragen, unabhängig davon, ob die alte Gesellschaft umfirmiert oder nicht, und unabhängig davon, ob die neue Betriebsgesellschaft den Namen der bisherigen Gesellschaft übernimmt.
Die für die Kreditversicherung verantwortliche Stelle muss in den Prozess der Kunden- und Vertragsverwaltung eingebunden werden. Sie können dies nicht allein dem Verkaufsinnendienst überlassen.