
In der Kreditversicherung kommen immer wieder Betrugsfälle vor. Es gibt zwei typische Betrugsmuster, von denen aber nur eines im Rahmen der Kreditversicherung gedeckt ist:
Die Betrüger täuschen die Identität einer seriösen Firma vor, die nichts davon weiss. Die Lieferadresse weicht von der Firmenadresse ab. Nach Lieferung ist niemand mehr auffindbar. Dieser Betrug ist nicht durch die Kreditversicherung gedeckt, weil die seriöse Firma, die eigentlich gedeckt wäre, gar nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Diese Art von Betrug ist durch eine Vertrauensschadenversicherung oder durch eine Cyberversicherung deckbar, aber Sie müssen auch dort auf den Deckungsumfang achten. Seien Sie generell vorsichtig bei abweichender Lieferadresse, erst recht bei neuen Kunden. Und sichern Sie sich bei grossen Bestellungen durch Rückfrage beim Auftraggeber auf einem zweiten Kommunikationskanal ab.
Ein anderes Muster ist, dass die Betrüger eine Vielzahl von Scheinfirmen – meist durch Übernahme bestehender Firmenmäntel – gründen, die innerhalb kurzer Zeit mehrere grosse Lieferungen von verschiedenen Lieferanten erhalten. Die Rechnungen werden nie bezahlt, die handelnden Personen sind nicht mehr auffindbar. Eine Variante dieses Betrugsmusters ist, dass zunächst einige kleinere Aufträge pünktlich bezahlt werden bis das Vertrauen des Kunden gewonnen ist, bevor die grosse Bestellung getätigt wird. Grundsätzlich ist dieses Betrugsmuster durch die Kreditversicherung gedeckt. Trotzdem empfehlen wir, die Identität des Kunden nach Möglichkeit durch persönlichen Besuch vor Ort zu prüfen und grosse Bestellungen zu plausibilisieren. Der alte Leitspruch «Geholtes Geschäft ist gutes Geschäft.» gilt auch in diesem Zusammenhang.