
In der Kreditversicherung müssen Überfälligkeiten ab einer bestimmten Frist an den Versicherer gemeldet werden. Die Frist liegt in der Regel zwischen 45 und 75 Tagen. Für den Versicherer ist dieses Meldesystem eine wichtige Informationsgrundlage um Liquiditätskrisen bei Schuldnern zu identifizieren. Insbesondere, wenn sich solche Meldungen von verschiedenen Versicherungsnehmern häufen, gilt das als Indiz für ernsthafte Probleme.
Viele Versicherungsnehmer sehen in diesen Meldungen eine lästige administrative Pflicht und fürchten, dass der Versicherer aufgrund der Meldung die Kreditlimite kürzen oder streichen könnte.
Wichtig! Dabei übersehen sie, dass bei Überschreitung der in der Police festgelegten Überfälligkeitsfrist der Versicherungsschutz für neue Lieferungen automatisch sistiert ist.
Kommt es zum Schadenfall, kann der Versicherer Fristüberschreitungen anhand der Kontoauszüge feststellen. Deshalb sollten Sie Überfälligkeiten nach Ablauf der Frist immer melden und ggf. gleichzeitig beantragen, dass der Versicherungsschutz für künftige Forderungen aufrechterhalten wird. Nur mit einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers können Sie weiter gedeckt liefern.
Zu viele Meldungen vermeiden Sie, indem Sie die Frist in der Police so festsetzen, dass Überschreitungen selten vorkommen.